Hexenjagd
First Witch:
›When shall we three meet again
In thunder, lightning, or in rain?‹
Second Witch:
›When the hurlyburly’s done,
When the battle’s lost and won.‹
(Shakespeare’s ›Macbeth‹)
Sie reiten auf Besen durch die Nacht, tanzen nackt in Steinkreisen, brauen Zaubertränke und wen sie nicht mögen, der bekommt früher oder später den ›bösen Blick‹ zu spüren: Wenn Hexen auftauchen, sind sie meist für Schrecken und Unheil verantwortlich.
Was heute dem Reich der Märchen und Fabeln zugeordnet wird, wurde noch in der frühen Neuzeit für bare Münze genommen. Westfalen mauserte sich damals zu einer Hochburg der deutschen Hexenverfolgung: Hier fanden neben Bayern die meisten Hexenprozesse statt. Auch bei uns in Witten wurden vermeintliche Hexen und Teufelsanbeter angeklagt. Einen Ausflug in diese düstere Epoche der Geschichtsschreibung unternimmt die Stadtmarketing GmbH mit ihrem historischen Stadtrundgang.
Das Thema: ›Hexen in Witten‹. Mittendrin: ›Marktfrau Trine‹ (Stadtführerin Renate Demant) und ›Knecht Hermann vom Bottermannschen Hof‹ (ihr Ehemann und Kollege Helmut Weber). In authentischen Kostümen lassen sie die Ereignisse der Jahre 1580, 1600 und 1647 vor der Kulisse historisch bedeutsamer Schauplätze Revue passieren. Vom historischen Stadtkern führt der Weg über die Johanniskirche und das Haus Witten bis hin zum Hexenkolk an der Ruhr, wo einst grausame Wasserproben durchgeführt wurden. »An dieser Stelle gibt es im Fluss eine Untiefe. Die Hexe wurde von einer Anhöhe oberhalb des Hohensteins ins Wasser gestoßen. Schwamm sie oben, war sie mit dem Teufel im Bunde. Ertrank sie, war das der Beweis für ihre Unschuld. Dann kam sie wenigstens in den Himmel!« Als Marktfrau kennt Trine das Geschehen aus erster Hand. Zeitungen gab es damals schließlich noch nicht. »Die Gerüchte des Tages wurden auf dem Markt breitgetreten! Und je mehr sich das Volk in den Hexenwahn hinein steigerte, desto stärker brodelte die Gerüchteküche!«
Historische Unterlagen über Prozesse sind nach einem Brand im Hause Berge 1715 nur noch fragmentarisch erhalten. Daher müssen wir uns auf die Aussagen unserer ›Zeitzeugen‹ verlassen. Sieben Urteile soll es 1580 gegeben haben, zwei im Jahr 1600 und die fünf letzten im Jahr 1647. »Doch die Dunkelziffer ist erheblich höher. Manche Forscher schätzen, dass in den letzten sieben Jahren der Hexenverfolgung in Witten zehn Menschen pro Jahr auf dem Scheiterhaufen umkamen – das wäre bei einer Bevölkerung von 350 ungefähr jeder Fünfte!« Wie konnte es zu diesem Horrorszenario kommen? Auf der Suche nach einer Antwort beleuchten die beiden Stadtführer zunächst die lokalpolitischen Hintergründe: »Ende des 16. Jahrhunderts war das Stadtgebiet zerrissen in die Territorien Steinhausen, Crengeldanz und Berge, deren Herrscher verschiedene Interessen verfolgten. Bei den oft eskalierenden Auseinandersetzungen ging es zum Beispiel um Grundbesitz, Fischerei- und Wegerechte oder um das Recht ›über Hals und Haupt‹ zu richten. Die zu jener Zeit einsetzenden Prozesse können somit als Einschüchterungsversuche und Demonstration von Machtan-
sprüchen gewertet werden.«
Grundlage für die Verhängung von Todesstrafen bildete die ›Peinliche Halsgerichtsordnung‹ Kaiser Karls V. aus dem Jahre 1532. Historische Dokumente legen aber nahe, dass die reichsrechtliche Bestimmung eher als Richtschnur denn als starres Gesetz interpretiert wurde. »Es musste auch Menschen geben, die bereit waren, ihre Nachbarn anzuklagen! Dazu haben wir verschiedene Theorien, die wahrscheinlich ineinandergreifen. Zum einen bezeichnet man die frühe Neuzeit aufgrund zahlreicher Naturkatastrophen, Pestepidemien und Kriege als ›Epoche der Angst‹. Auf den Dörfern war die Furcht um die eigene Existenz allgegenwärtig. Um 1600 soll es im Gebiet rund um Witten so etwas wie eine kleine Eiszeit gegeben haben. In der Zeit des 30-jährigen Krieges (1618–1648) durchzogen feindliche Truppen das Land – der beste Nährboden für Verdächtigungen und Denunziantentum in einer bäuerlichen, von Aberglauben geprägten Gesellschaft. Man suchte nach einer Erklärung, nach Sündenböcken, die man für Missernten, Viehsterben, Hunger und Krankheit verantwortlich machen konnte!«
In der Regel traf es die schwächsten Glieder der Dorfgemeinschaft: Unbequeme Zeitgenossen, die sich in irgendeiner Form bei ihren Nachbarn oder einem Herrscher unbeliebt gemacht hatten, die arm waren und keine Abgaben zahlen konnten, die man loswerden wollte. »Frauen standen damals in der Hackordnung ganz unten, waren niedriger angesehen als das Vieh und stellten daher ein leichtes Ziel für die täglichen Anfeindungen dar, vor allem wenn sie alleinstehend waren und sich nicht so verhielten, wie man es von ihnen erwartete«, weiß Renate Demant. Schätzungen gehen davon aus, dass 80 % der Opfer der europäischen Hexenverfolgungen weiblich waren! Eine von ihnen war die Wittenerin Catharina Drude, die in einem Kotten im so genannten Oberdorf, an der späteren Oberstraße wohnte und 1580 dem Schwert zum Opfer fiel, ehe sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde: Eine arme, alte, verwitwete Frau aus bescheidenen Verhältnissen.
Neben Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft gehörte der so genannte ›Schadenzauber‹ zu den häufigsten Delikten, die in den mittelalterlichen Hexenprozessen verhandelt wurden. Gesetzlich stand den Angeklagten ein Anwalt zu. Den jedoch konnten sich nur die wenigsten leisten. Darüber hinaus gab es kaum Juristen, die bereit gewesen wären, für eine vermeintliche Hexe einzutreten – ob aus Angst vor dem ›bösen Blick‹ oder aber aus Furcht, selbst ins Fadenkreuz der Hexenjäger zu geraten, lässt sich heute schwer sagen. Wer Wasserprobe und Folter überstand, war meist für das Leben gezeichnet und wurde aus dem Dorf gejagt. »Diese Leute boten keinen schönen Anblick, die wollte man nicht mehr um sich haben«, wie Renate Demant zynisch bemerkt. Den Schuldiggesprochenen drohte ein grausamer Tod durch Verbrennen, Ertränken oder Köpfen. Der Scheiterhaufen befand sich jenseits der Dorfgrenzen, auf dem ›Hexenring‹ in der Nähe der heutigen Stadtwerke. Besonders morbide: Das Feuerholz für ihre Hinrichtung mussten die angeblichen Hexen und Teufelsanbeter selbst bezahlen! »Man glaubte damals, dass nur in den Himmel käme, wer ordentlich auf einem Friedhof beerdigt wurde. Die Asche der Hexe wurde daher in alle vier Winde verstreut.«
Das wohl bekannteste Opfer der Wittener Hexenverfolgung ist aber keine ›Hexe‹ sondern ein ›Zauberer‹. Im Jahr 1647 wurden vier Männer und eine Frau verurteilt und hingerichtet, darunter der Vollbauer Arndt Bottermann. Er hatte den in der heutigen Wiesenstraße / Ecke Ruhrstraße gelegenen Bottermannhof bewirtschaftet und starb als letztes uns bekanntes Opfer des Aberglaubens auf dem Scheiterhaufen. Das ungewöhnliche an diesem Fall: Arndt Bottermann war zeitlebens ein wohlhabender, angesehener und gutaussehender Mann. »Doch wahrscheinlich wurde ihm genau das zum Verhängnis«, erzählt ›Knecht Hermann‹ alias Helmut Weber. »Die damalige Gerichtsherrin Anna Johanna von der Recke auf dem Haus Berge zu Witten (heute besser bekannt als Haus Witten) hatte sich von Arndt Bottermann eine hübsche Geldsumme für Soldateneinsätze geliehen, die sie bald hätte zurückzahlen müssen.
Außerdem gab es Gerüchte, dass der reiche Junggeselle sie hatte ›abblitzen‹ lassen. Also behauptete die Freifrau, Arndt Bottermann habe ihr Pferd verhext!«
Mit dem Tod des Bauern Bottermann endete die offizielle Ära der Hexenjagd in Witten an der Ruhr. Nicht so in anderen Gebieten des Heiligen Römischen Reiches. Noch bis Mitte des 18. Jahrhunderts fielen Tausende von Menschen der europäischen Hexen-Hysterie zum Opfer.
In entfernten Ländern und Kulturen,
z. B. in Lateinamerika, Südostasien und vor allem in Afrika werden Personen noch heute wegen Hexerei hingerichtet.
Neben ›Hexen in Witten‹ bietet das Stadtmarketing noch viele andere Führungen zu interessanten Themen an:
Stadtmarketing Witten GmbH Tourist & Ticket Service
Marktstr. 7 · 58452 Witten
Tel. 0 23 02 / 1 22 33
www.stadtmarketing-witten.de






